Seit 2014 ist ein Energieausweis spätestens beim Verkauf oder der Neuvermietung Pflicht. Als Energieberater des Handwerks stellen wir Ihnen sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise aus.
01.
Qualifiziert
Wir erstellen für Sie den benötigten Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Wohnimmobilien). Dieser ist rechtsgültig und enthält auch Informationen über Sanierungsmöglichkeiten Ihrer Immobilie.
02.
Vor-Ort
Energieausweise werden basierend auf einer Vor-Ort Besichtigung erstellt. Durch diese erhalten Sie eine sichere und verlässliche Auskunft.